Nachtragshaushaltsplan 2024
Die Bürgerliste Edermünde hat mit Schreiben vom 18.11.2024 Einspruch gegen das Protokoll der letzten Gemeindevertretersitzung vom 11.11.2024 TOP 3 eingelegt.
Es handelt sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Kenntnisnahme in der Gemeindevertretung, die bereits im Gemeindevorstand zuvor beschlossen wurde und damit rechtswirksam ist. Das ist so auch zutreffend im Protokoll festgehalten. Dennoch möchten wir mit diesem Widerspruch zum Protokoll gerne darauf aufmerksam machen, das es kein versehen ist, das über eine Kenntnisnahme abgestimmt wird, sondern regelhaft vorkommt das der Vorsitzende über Punkte abstimmen läßt, deren Sinnhaftigkeit sich nicht nur uns, nicht erschließt. Wir möchten hiermit unserem Missfallen über dieses Verhalten klaren Ausdruck verleihen. Wir könnten auch über die Uhrzeit des Sonnanaufgang am heutigen Tag abstimmen. Der Nutzen und Mehrwert für den Souverän wäre vergleichbar. Hier wird die Gemeindevertretung despektierlich vorgeführt und das halten wir für nicht akzeptabel. Die Gemeindevertretung ist das Höchste Organ in Edermünde und wir sollten daher über Anträge abstimmen die sinnhaft und zielführend sind. Unsere aktuelle Geschäftsordnung sieht eine Abstimmung über eine Kenntnisnahme aus gutem Grund nicht vor.
Wir denken, das auch alle beteiligten des Klimarat, genauso wie alle Teilnehmer der letzten Bürgerbefragung aus dem Jahr 2016 davon ausgehen dürfen, das Ihre Rückmeldungen ernst genommen werden und nicht nur als Alibi verwendet werden, die wenn es politisch opportun ist, nach belieben genutzt werden oder auch nicht.
Wir gehe davon aus, das unser Anliegen bei den adressierten Empfängern angekommen ist und ziehen unseren Widerspruch gegen das Protokoll genau aus diesem Grund hiermit zurück. Im übrigen kommen wir beim heutigen Nachtragshaushaltsplan 2024 der 14 Tag vor Jahresende beschlossen werden soll, genau auf diesen Punkt noch mal zu sprechen.
Wie bereits in den letzten Jahren reflektieren wir zunächst die Rede des Verwaltungschef, bevor wir auf den Nachtragshaushaltsplan 2024 zu sprechen kommen.
Herr Petrich schreibt:
"schon seit der Sitzung der Gemeindevertretung am 22. April steht für uns alle fest, dass wir einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 aufstellen müssen, denn an diesem Tag haben Sie entschieden, dass eine Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung des neuen Löschfahrzeug für den Ortsteil Haldorf von 2026 auf 2025 vorgezogen und in der Summe erhöht wird.
Würde es diesen Beschluß nicht geben, hätten wir tatsächlich in diesem Jahr überlegen können, auf einen Nachtrag zu verzichten. Denn größere Abweichungen von der Planung haben wir kaum zu verzeichnen."
Lieber Herr Petrich und Herr Wicke,
Sie kennen unsere Argumentation hinsichtlich der zeitlichen Einbringung von Haushalten aus den letzten Jahren zu genüge und dennoch stehe ich auch heute wieder hier, um genau diesen Punkt zu kritisieren. Wenn man als Demokrat von der Richtigkeit und Sinnhaftigkeit seiner Argumente überzeugt ist, dann muss man manchmal auch die Ausdauer haben seine guten und schlüssigen Argumente immer und immer wieder zu wiederholen. Sollten Sie also ein Déjà-vu Erlebnis haben, so liegt das genau daran.
Anders ausgedrückt bedeutet der Satz des Verwaltungschef, dass wenn wir heute den Haushaltsplan 2025 beschließen würden, würden wir diesen Nachtragshaushaltsplan 2024 nicht brauchen. Wir wären somit in der vom Gesetztgeber, der Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Verwaltungsschulverband (HVSV) und nicht zuletzt dem hessische Rechnungshof gewünschten zeitlichen Mechanik gemäß HGO. Wir würden die Verwaltung entlasten und die Gemeindevertretung wieder zum höchsten Organ in der Gemeinde Edermünde aufwerten. Wir würden nicht nur nachlaufend Entscheidungen als Alibi nachziehen, sondern in die Zukunft gerichtete Entscheidungen transparent und nachvollziehbar treffen.
Im weiteren fast der Verwaltungschef den Nachtragshaushalt 2024 kurz zusammen und bedankt sich bei der Finanzabteilung der Verwaltung. Diesem Dank an die neuen Kolleginnen und Kollegen der Finanzabteilung schließen wir uns gerne an.
Zum Nachtragshaushaltsplan 2024 möchten wir folgendes anmerken und verweisen an dieser Stelle auf unsere ausführliche Darstellung in unserer Rede im letzten Jahr, die wir an dieser Stelle auch aus Respekt vor dem nach uns redenden Jugendausschuß und dem Klimarat nicht noch mal ausführlich darstellen möchten:
Link zur Haushaltsrede der Bürgerliste Edermünde zum Nachtragshaushaltsplan 2023 der Gemeinde Edermünde
Termin der Einbringung:
Ein Plan ist ein Plan und beinhaltet immer die zum Zeitpunkt der Erstellung, besten falsche Zahlen. Ein Plan sollte die Zukunft und nicht die Vergangenheit abbilden. Der hier vorliegende Nachtragshaushaltsplan bildet zu rund 96% die Vergangenheit ab. Wir sollten daher gemeinsam den Mut haben auch mal Fehler zu machen, die wir dann in einem echten Nachtragshaushaltsplan zukunftsgerichtet korrigieren könnten, wenn erforderlich. Die fehlende Fehlerkultur hatten wir bereits in früheren Haushaltsreden adressiert. Der Nachtrags-/Haushaltsplan den die HGO vorsieht ist bewusst in die Zukunft gerichtet und somit ein echtes Planungsinstrument und kein Papier Tiger wie bei uns in Edermünde. Wir würden die termingerechte Einbringung ausdrücklich begrüßen und bei unserer Bewertung entsprechend berücksichtigen. Anderer Fraktionen dürfen das selbstverständlich anders beurteilen, nur sollten Sie dann auch Ihre Argumente hier entsprechend vertreten, so dass sich der Souverän eine eigene Meinung bilden kann.
Jahresabschluß der Vorjahre:
Der Jahresabschluß 2022 liegt seit dem 28.08.2024 vor (16 Monate zu spät) und der Jahresabschluß 2023 ist seit rund 8 Monaten überfällig. Der Jahresabschluß des Vorjahres ist zwingend, um Haushaltsüberschüsse (Haushaltsrest) bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne berücksichtigen zu können. Eine seriöse Bewertung eines Nachtragshaushaltsplan ist somit ohne den Jahresabschluß der Vorjahre, schlicht nicht möglich. Wir finden es falsch dem Gemeindevorstand bereits die nächsten Gelder zu bewilligen, wenn das Ergebnis des Vorjahres nicht vorliegt. Hier werden also Steuermittel freigegeben, ohne zu wissen ob diese wirklich benötigt werden. Wir sind dagegen Blankoschecks im Namen des Steuerzahler auszustellen und das würden wir mit diesem Nachtragshaushaltsplan tun.
Nur Redaktioneller Hinweis:
"Zitat: HGO §112 (5) "Der Gemeindevorstand soll den Jahresabschluss der Gemeinde innerhalb von vier Monaten aufstellen und die Gemeindevertretung sowie die Aufsichtsbehörde unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlüsse unterrichten."
GemHVO § 4 (5) gilt entsprechend."
Entlastung des Gemeindevorstand:
Die Entlastung des Gemeindevorstand für 2022 wird nicht wie in der HGO vorgegeben, bis zum 31.12.2024 erfolgen können.
Wir finden es befremdlich, wenn ein Gemeindevorstand erkennbar keine intrinsische Motivation und kein Interesse daran hat, durch die Gemeindevertretung entlastet zu werden und das seit nunmehr über 10 Jahren! Selbst eine verweigerte Entlastung durch die Gemeindevertretung, hat den Gemeindevorstand bis zum heutigen Tag nicht dazu veranlasst, nach den Gründen der verweigerten Entlastung durch die Gemeindevertretung zu fragen und um aufklären zu bitten. Diese Information steht Ihm laut HGO §114 (1) bei einer nicht erfolgten Entlastung jedoch zu. Wir finden das Verhalten des Gemeindevorstand an dieser Stelle nicht nachvollziehbar und wünschen uns einen Gemeindevorstand der sich darum bemüht, eine Entlastung für sich selber zu erfahren, so wie das in jedem Verein praktiziert wird und auch in der HGO vorgesehen ist.
Nur Redaktioneller Hinweis:
"Zitat: HGO §114 (1) "Die Gemeindevertretung beschließt über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, zusammengefassten Jahresabschluss und Gesamtabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstands. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie die Entlastung mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben."
Wir stellen somit fest das die Gemeinde Edermünde für das Jahr 2022 derzeit einen nicht entlasteten Gemeindevorstand hat, da die Entlastung bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist."
Haushaltsplan 2025:
Auch dieses Jahr wird der Haushaltsplan 2025 wie in den Vorjahren, wieder in der letzten Sitzung im Jahr eingebracht und voraussichtlich erst im Frühjahr/Frühsommer 2025 beschlossen werden.
Nur Redaktioneller Hinweis:
"Zitat: HGO §97 (3) "Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen." In der Praxis bedeutet diese Tatsache bei nicht Beachtung, das der Gemeindevorstand nach § 99 der HGO mit einer vorläufige Haushaltsführung arbeiten muß. Der Haushaltsplan 2025 hätte also im September 2024 eingebracht werden sollen, um in der November Sitzung 2024 verabschiedet zu werden, so der Gesetzgeber. Wir empfehlen daher, wenn es mit eigenen Ressourcen nicht möglich ist, mit temporären externen Kräften die Haushaltspläne und den Jahresabschluß, wie vom Gesetzgeber aufgetragen, termingerecht einzubringen. Das hätte in einem Nachtragshaushaltsplan 2024 berücksichtigt sein müssen, da es sonst zu spät ist. Um es mit den Worten von Rolf Mützenich (Vorsitzende der SPD Bundestagsfraktion) zu sagen Zitat (Bericht aus Berlin vom 26.11.2023): "Das Budgetrecht ist die Königsdisziplin des Parlaments und dort gehört es auch hin." Die Gemeindevertretung hätte hier also die Möglichkeit gegenzusteuern und wieder mehr Kompetenz an sich zu ziehen, so wie es der Gesetzgeber vor sieht. Es macht handwerklich auch Sinn, weil dadurch die Finanzabteilung gleichmäßiger ausgelastet würde und die letzte Gemeindevertretersitzung im Jahr nicht regelmäßig für zeitlich unkritische Anträge verwendet würde."
Das gerne verwendete Argument der fehlenden Steuerschätzung die erst abgewartet werden müßte und es leider regelmäßig verhindert einen Haushaltsplan früher einzubringen, um einen soliden Haushaltsplan aufstellen zu können, entspricht nicht gängiger Lehrmeinung. Dieses Argument ist auch in soweit nicht belastbar, weil ein Plan immer nur ein Plan ist, der z.B. bei vorliegen der Steuerschätzung durch einen Nachtragshaushaltsplan aktualisiert werden könnte, wenn es denn notwendig wäre. Auch im Kontext des Bundesverfassungsgerichtsurteil macht ein Warten auf Bundes-, Staats- und Kreishaushalt keinen Sinn. Welche Steuerschätzung ist denn für Edermünde maßgebend? Bundes-, Landes- oder Kreisebene? Können wir diese Schätzung 1:1 adaptieren oder sind hier nicht noch zahlreiche andere Faktoren für uns in Edermünde maßgebend? Wird die Beste-, Durchschnittliche- oder schlechteste Schätzung verwendet? Weicht diese Schätzung von einer linearen Extrapolation ab und wenn ja, wie gravierend ist diese Abweichung?
Zitat: "Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen." (Mark Twain)
Prognosen sind in der Regel genauer und wissenschaftlicher fundiert als Schätzungen. Wir sprechen hier aber nicht von eine Prognose, sondern lediglich von einer Steuerschätzung.
Fakt ist, ein zu spät eingebrachter Haushaltsplan zeigt eine despektierliche Wertschätzung gegenüber dem höchsten Organ der Gemeinde, der Gemeindevertretung.
Haushaltskennzahlen:
Im Haushaltsplan sind weiterhin keine Kennzahlen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung benannt worden, mit denen unsere Gemeinde finanzpolitisch gesteuert werden könnte. Edermünde treibt also finanzpolitisch weiterhin als Geisterschiff ohne Führung und Controlling umher.
Nur Redaktioneller Hinweis:
"Um es klar zu sagen: Hierdurch überträgt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand Befugnisse, die Ihm bei einer ordentlichen Haushaltsführung nicht zukommen würde. Das Ganze ist nur Legal, weil das Instrument der vorläufige Haushaltsführung nach § 99 HGO verwendet wird. Das sollte aber die Ausnahme sein und nicht die Regel. Die Regel wäre ein an Hand von Kennzahlen gesteuerter Haushalt mit Zielwerten die unterjährig nach gehalten werden (GemHVO § 10 Abs. 3). Von diesem Haushaltsideal sind wir in Edermünde jedoch weit entfernt.
Der Souverän erwartet zu Recht die Transparenz über die Verwendung von Steuermitteln. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Transparenz noch gegeben ist, wenn das Budget immer ca. 6 Monate nachgelagert durch die Gemeindevertretung öffentlich beschlossen wird, was zuvor im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht öffentlich im Gemeindevorstand quasi vorweg beschlossen wurde? Die Bekanntmachung erfolgte am 18.09.2024 im Chattengau Kurier.
Der Souverän darf außerdem Rechenschaft über die Verwendung von Steuermitteln in einem Rechenschaftsbericht erwarten."
Rechenschaftsbericht:
Ein Rechenschaftsbericht nach HGO §112 (3) liegt uns bis zum heutigen Tag, wie auch in den Jahre zuvor, nicht vor.
Wir haben also weiterhin einen Bürgermeister der seit seinem Amtsantritt vor über 10 Jahren seinen Bürgerinnen und Bürgern keinen einzigen Rechenschaftsbericht abgegeben hat. Der hessische Rechnungshof hat in seinem letzten Bericht diese Tatsache, ebenfalls kritisch angemerkt. Wir sind der Meinung das unser Bürgermeister die Meßlatte denkbar niedrig legt, wenn er lieber keinen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Souverän abgibt. Uns sind hier leider die Hände gebunden, da wir keine rechtlichen Möglichkeiten sehen. Es obliegt somit dem Souverän höchst selbst sich eine eigene Meinung zu diesem zentralen Sachverhalt zu bilden und daraus für die zukünftigen Wahlentscheidungen zu lernen.
Die nachfolgende Grafik soll die zeitlich Disharmonie mit der HGO veranschaulichen.
Wir stellen somit als Zwischenfazit fest,
1) dass der Gemeindevorstand eine vorläufigen Haushaltsführung nach §99 HGO, einer ordentlichen Haushaltsführung vorzieht und sich nicht um eine Entlastung durch die Gemeindevertretung bemüht
2) dass der Verwaltungschef seinen Bürgerinnen und Bürgern bisher keinen Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Steuermittel für die Jahre seit 2014 vorgelegt hat
3) dass der Nachtragshaushalt 2024 weder in Form noch in Frist in die Gemeindevertretung ordentlich eingebracht wurde (verweisen hierzu auf zahlreiche Schreiben vom Landrat z.B. vom 06.10.2023, die HGO §97 (3), HGO §112 (3), GemHVO §50) sowie
4) das der Vorsitzende der Gemeindevertretung die zeitliche Einbringung von Haushaltsplan und Nachtragshaushaltsplan nach eigenen machtpolitischen Interessen durchführt.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Presse sich dieser 4 Punkte einmal annehmen und neutral reflektieren würde. Mit der hier vorliegenden Analyse liegen die Zahlen, Daten und Fakten transparent auf dem Tisch und können somit von jedem bewertet werden.
Verkehrs- und Energiewende:
In der letzten Gemeindevertretersitzung am 11.11.2024 hat die Ostfriesenkoalition aus SPD, CDU und FWG für ein Resolution für den Erhalt von Arbeitsplätzen bei VW gestimmt.
Die gleichen Personen die sich seit Jahren nicht für die Verkehrswende und Energiewende in Edermünde einsetzen. Die Gemeinde sollte eigentlich bei der Verkehrswende und auch bei der Energiewende mit guten Beispiel voran gehen und sich nicht mit Resolutionen hinterher beklagen, wenn wirtschaftliche Zwänge harte Entscheidungen unumgänglich machen. Das denken der sektorenübergreifenden Vernetzung bei der Energiewende, schließt die Mobilität genauso wie Strom und Wärme mit ein. Eine digitale und dezentrale erneuerbare Energieversorgung ist hierfür die Basis. In dieser Hinsicht ist der hier vorliegende Nachtragshaushaltsplan 2024 leider ein Totalausfall. Mehrausgaben von min. 250.000€ Jahr für Jahr für Fossile Brennstoffe die Konsequenz. Wir verweisen an dieser Stelle auf unser gut sortiere Sammlung von Video Beiträge zu diesen und weiteren Themen:
https://buergerliste-edermuende.de/fraktion/video
Regionaler Raumordnungsplan:
Derzeit wird der regionale Raumordnungsplan weiter entwickelt und wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.
Zur gleichen Zeit wo sich der Klimarat auf Edermünder Ebene im kleinen Gedanken macht, läßt die Ostfriesenkoalition sich bietende Chancen und Möglichkeiten für die Zukunft für unsere Region ungenutzt. Die Verkehrswende fängt zuerst im Kopf an und sollte sich dann in Planungsinstrumenten wie dem Raumordnungsplan wiederfinden.
Ein neues Gewerbegebiet wird derzeit mit Enteignung der Landeigentümer und somit mit der Brechstange durchgesetzt, obwohl die zu erwartenden Auswirkungen für Grifte gravierende folgen haben werden. Sowohl beim Verkehr, als auch bei Starkregen Ereignissen wird Grifte die Nachteile dieser Ansiedlung alleine tragen müssen. So werden Lasten in Edermünde weiterhin nicht gleichmäßig, sondern immer mehr Lasten auf einige wenige Schulter verteilt.
Verkehrsinfakt:
Was diese Ungleichbehandlung für den größten Ortsteil in Besse bedeutet, werden die Bürgerinnen und Bürger schon sehr bald selber feststellen dürfen, wenn die A49 in wenigen Tagen fertig gestellt und das neue Gewerbegebiet in Gudensberg am Start ist. Dann wird der Verkehrsinfarkt Besse massiven durch Querverkehr zwischen A49 und A44 wachrütteln und das dauerhaft. Das Problem lässt die Ostfriesenkoalition in aller Ruhe auf sich zukommen und Sie wird dann, wie in Grifte, von den Fakten überrollt. Da helfen keine Plakate, sondern nur vernünftige Politik mit Weitblick und dem Blick für das große und Ganze. Wir haben entsprechenden Bedenke für Besse frühzeitig geäußert und auch mit eigenen Flyern zum Thema kommuniziert und die verantwortliche Politik, um entsprechende frühzeitige Abstimmung mit allen beteiligten noch in der Planungsphase gebeten.
Für die anderen Ortsteile haben wir entsprechende Anträge gestellt z.B. bezüglich der zu vielen Ausnahmegenehmigungen für LKW in Grifte, Änderungen für die L3316 vom Lidlkreisel bis zur Ederbrücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung (außerorts max. 50 km/h) und bis zu 4 zusätzliche Verkehrskreisel für diesen Abschnitt, sowie Geschwindigkeitsreduzierung mit max. 30 km/h für die Haldorfer Straße, etc. Außerdem haben wir an zahlreichen Stellen zur Radwegeinfrastruktur mit Anträgen und Anfragen unseren Teil getan. Die kommende Radwegverbindung zwischen Holzhausen und Hertingshausen begrüßen wir daher.
ÖPP:
Für die Steuerzahler schlecht verhandelte Mietverträge über eine Laufzeit von 20 Jahren für öffentlich private Partnerschaft Projekte (ÖPP), bürden dem Steuerbürger zukünftig hohe laufende Kosten auf. Die Verträge wurden notwendig, weil eigene Gebäude als letztes Tafelsilber zuvor für wenig Geld zum stopfen von Haushaltslöchern verkauft wurden. Unsere zukünftigen finanziellen Handlungsspielräume werden so immer weiter reduziert und wir machen uns von Investoren abhängig. Aktuell wir das Schützenhaus in Grifte versilbert, anstelle es z.B. unseren Jugendlichen zu Verfügung zu stellen.
Jugendclub Grifte:
Jugendclub Grifte findet in diesem Nachtragshaushaltsplan 2024 somit nicht statt.
Rücklagen für geplante Investionen für Straßen, DGH Haldorf, Schwimmbad:
Das in den letzten Jahren endlich Geld in den lange vernachlässigten Radverkehr geflossen ist, begrüßen wir wie erwähnt ausdrücklich. Insbesondere auch, weil die Glasfaser eine sinnhafte Sanierung von defekten Straßen in den letzten Jahren unmöglich machte. Die eingesparten Gelder, welche ja nicht zu 100% für den Radwegebau aufgewendet wurden, sowie sonstige Haushaltsüberschüsse (Haushaltsreste) müssen in die Rücklage fließen. Das passiert jedoch nicht, und so bleiben unsere Rücklage weiter auf einem sehr niedrigen Niveau bzw. schmelzen weiter ab von 2,7 Mio Rücklage (31.12.2023) auf 0,7 Mio. Rücklage (31.12.2024). Wenn das Thema Glasfaser durch ist, dann wird dieses Geld fehlen, um überfällige Straßenreparaturen (z.B. Enger Weg in Besse) , DGH Haldorf, die Schwimmbadsanierung usw. durchführen zu können.
Waldkindergarten:
Seit Jahrzehnten schieben die verantwortlichen Politiker das Thema Waldkindergarten vor sich her, mit der Begründung das wir erst mal die Kitas fertig bauen wollen. Wir habe seinerzeit darauf hingewiesen das wir mit den beiden Waldkindergartengruppen nicht nur über 1,5 Mio. € sparen könnten, sondern zusätzlich angemeldeten Bedarf unserer Eltern befriedigen könnten. Die beiden Kitas sind inzwischen fertig und Waldkindergärten in Edermünde weiterhin eine Fehlanzeige. Außerdem lassen wir uns von einem christlichen Kita Betreiber die Personal- und Richtlinienkompetenz für die Kindergärten in Besse abkaufen. Ein Antrag von Bündnis 90 /Die Grünen über Einstellung von entsprechenden Mitteln im Haushalt wurde von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt und Sie zeigt damit endgültig das Waldkindergärten von Ihr nicht zu erwarten sind.
Feuerwehr:
Das beim Thema Feuerwehr weiterhin wünsche offen bleiben, müssen wir mit bedauern zur Kenntnis nehmen. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Anträge und Anfragen aus der Vergangenheit und die weiterhin mangelnde Wertschätzung gegenüber den Aktiven. Gleichwohl wollen wir an dieser Stelle positiv anerkennen das Edermünde beim Thema Feuerwehrfahrzeug Fuhrpark sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Hierzu leistet der Nachtragshaushalt 2024 einen positiven Beitrag.
Bürgernähe:
Wir sind für Gespräche offen und bieten allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses Gespräche an. Für uns steht keine Partei Ideologie im Zentrum unseres Handelns, sondern der Wille unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir machen keine Zitat: "Politik für mich", sondern ehrenamtlich und selbstlose Politik für alle Edermünder Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen uns mit der Sache und den Menschen auseinander und begleiten politische Entscheidungsprozesse sachlich und konstruktiv. Wir sind hierbei für maximale Transparenz, sowie klar und nachvollziehbare Entscheidungen ohne Klüngelei im Hinterzimmer. Hierzu leistet die Ihnen vorliegende Analyse der Bürgerliste Edermünde zum Nachtragshaushaltsplan 2024 einen wichtigen Beitrag, die sich zukünftig positiv für Edermünde auswirken könnte, wenn Politik jenseits von Partei Ideologie gelebt würde.
Wir stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zum politischen Dialog bereit, nicht nur beim politischen Nachmittag am 01.12.2024 oder bei mobilen Informationsständen, sondern auch darüber hinaus, siehe Homepage der Bürgerliste Edermünde.
https://buergerliste-edermuende.de/
Zusammenfassung:
Wir möchten somit zusammen fassen, das Jahresabschlüsse der Gemeindevertretung unvollständig und verspätet vorgelegt werden. Der Abschluß 2023 hätte z.B. spätestens am 30.04.2024 der Gemeindevertretung zu Verfügung gestellt werden müssen. Somit sind Rückschlüsse auf den aktuellen Nachtragshaushaltsplan 2024 schlicht nicht möglich, weil Haushaltsüberschüsse (Haushaltsreste) aus den Vorjahren intransparent sind und somit eine fundiert, sachliche Entscheidung unmöglich machen. Das ist gegenüber der Gemeindevertretung als höchstes Organ in Edermünde despektierlich.
Da die aktuell gültige Gemeinde Haushaltsverordung (z.B. GemHVO §50) und die hessische Gemeindeordnung (z.B. HGO §112), die beide auch für Edermünde verbindlich sind, hier nicht eingehalten wurden, müssen wir folgerichtig diesen zeitlich, wie politisch schlecht gemachten Nachtragshaushaltsplan 2024 ablehnen und darum bitten die fehlenden Information zu Verfügung zu stellen und zukünftig vollständig und termingerecht in die Gemeindevertretung einzubringen.
Abschließend möchten wir uns bei der Verwaltung für das zu Verfügung gestellt Zahlenwerk bedanken.
Es gibt noch viel zu tun, lassen Sie uns gemeinsam Edermünde jeden Tag ein Stück besser machen.
Die Adventszeit gibt uns nun Zeit zur Besinnung. Viele Weihnachtsmärkte geben uns Raum für Gespräche und ein nettes Zusammensein. Wir wünschen Dir eine ruhige und schöne Adventszeit. Genieß die Zeit mit Deiner Familie, bleib Gesund und zuversichtlich.
Last but not least, möchten wir an die Menschen in der Ukraine denke, die es in diesen Tagen besonders schwer haben.
Wir danken Ihnen für die Aufmerksamkeit.
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