Satzung

Satzung der Bürgerliste Edermünde e.V. - BLE

§ 1 Name und Sitz
( 1 ) Der Verein führt den Namen „Bürgerliste Edermünde e.V.“ mit der Abkürzung „BLE“. ( 2 ) Der Sitz des Vereins ist Edermünde.

§ 2 Vereinszweck
( 1 ) Die Bürgerliste Edermünde e.V. steht auf dem Boden des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung.
( 2 ) Die Bürgerliste Edermünde e.V. will das Engagement der an sachlicher Politik interessierten, parteiunabhängigen Bürgerinnen und Bürger in Edermünde fördern.
( 3 ) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 3 Mitgliedschaft
( 1 ) Mitglied kann jede natürliche Person ab einem Alter von 16 Jahren werden, welche keiner politischen Partei angehört.
( 2 ) Die Eintrittserklärung wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand wirksam.
( 3 ) Die Mitgliedschaft in der Bürgerliste Edermünde e.V. endet

  • -  durch Austritt, der schriftlich an den Vorstand zu erklären ist,

  • -  durch Eintritt in eine politische Partei oder sonstige Wähler Gemeinschaft die in Edermünde im

    politischen Wettbewerb steht,

  • -  durch den Ausschluss aus wichtigem Grund durch Beschluss des Vorstandes,

  • -  bei Rückstand der Beitragszahlung für zwei Jahre,

  • -  bei Tod.

    ( 4 ) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung verdienten Persönlichkeiten die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Ehrenmitgliedschaft wird beitragsfrei gestellt.

    § 4 Beiträge
    ( 1 ) Die Höhe der Vereinsbeiträge wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt und am 01.07. jeden Jahres für das aktuelle Kalenderjahr fällig.
    ( 2 ) Im Falle besonderer finanzieller Aufwendungen zu Lasten des Vereins – etwa aus Anlass der Notwendigkeit der Finanzierung von Wahlkämpfen und ähnlichen Maßnahmen – ist die Mitgliederversammlung auch befugt, auf Vorschlag des Vorstandes einmalige Umlagen zu beschließen.

    § 5 Organe
    Organe der Bürgerliste Edermünde e.V. sind ( 1 ) die Mitgliederversammlung,
    ( 2 ) der Vorstand,
    ( 3 ) die Arbeitsgruppen.

    § 6 Mitgliederversammlung
    ( 1 ) Oberstes Organ der Bürgerliste Edermünde e.V. ist die Mitgliederversammlung. Sie soll mindestens ein Mal im Jahr einberufen werden.
    ( 2 ) Sie ist ferner einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes beim Vorstand beantragt.
    ( 3 ) Die Einladung hat mit einer Frist von mindestens 14 Tagen durch Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Edermünde unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
    ( 4 ) Die Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig, sofern ordnungsgemäß zu ihr eingeladen wurde.
    ( 5 ) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Für Satzungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
    ( 6 ) Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem weiteren Mitglied der Bürgerliste Edermünde e.V. zu unterzeichnen ist.
    ( 7 ) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

    1. a)  Wahl des Vorstandes

    2. b)  Wahl der Kassenprüfer

    3. c)  Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts des Vorstands, des Prüfungsberichts der

      Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung

    4. d)  Entgegennahme des Tätigkeitsberichts der Mandatsträger

    5. e)  Wahl der Bewerber für die kommunalen Mandate

    6. f)  Beschlussfassung zur Mitgliedschaft in anderen Verbänden

    7. g)  Beschlussfassung über Satzungsänderungen

    8. h)  Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen

    9. i)  Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

    10. j)  Entscheidung über Widersprüche von Mitgliedern aufgrund eines Ausschlusses

      Satzung der Bürgerliste Edermünde e.V. vom 30.11.2020

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§ 7 Der Vorstand

( 1 ) Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Er führt die Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen keine politischen Entscheidungen.
( 2 ) Der Vorstand besteht aus

  1. a)  dem Vorsitzenden,

  2. b)  dem stellvertretenden Vorsitzenden,

  3. c)  dem Schriftführer,

  4. d)  dem Schatzmeister,

  5. e)  einem oder mehreren Beisitzern.

( 3 ) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind jeweils zwei der in Ziffer ( 2 ) bezeichneten Vorstandsmitglieder, unter denen mindestens der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
( 4 ) Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse auch im sog. Umlaufverfahren gefasst werden.

( 5 ) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so findet für den Rest der Amtszeit des Vorstandes auf der nächsten Mitgliederversammlung die Nachwahl statt.
( 6 ) Der Vorstand führt seine Geschäfte ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 8 Arbeitsgruppen

( 1 ) Der Vorstand der Bürgerliste Edermünde e.V. bildet Arbeitsgruppen, die dem Zweck der politischen Meinungsbildung der Bürgerliste Edermünde e.V. dienen.
( 2 ) Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden vom Vorstand berufen. Sie wählen einen Sprecher, der die Arbeit der Arbeitsgruppe koordiniert. Der Arbeitsgruppen-Sprecher nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.
( 3 ) Arbeitsgruppen wählen die durch sie zu bearbeitenden Themen selbst. Sie treffen ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Einmütigkeit ist anzustreben. Arbeitsgruppenmitglieder, die nicht Mitglied der Bürgerliste Edermünde e.V. sind, haben beratende Stimme. Mandatsträger der Bürgerliste Edermünde e.V. sind nicht an die Beschlüsse der Arbeitsgruppen gebunden.
( 4 ) Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppen gehört es,

  • -  die politische Arbeit der Mandatsträger beratend zu begleiten,

  • -  durch die Entwicklung eigener Konzepte zur politischen Profilbildung der Bürgerliste Edermünde

    e.V. beizutragen.
    Insbesondere obliegt es den Arbeitsgruppen, durch eine transparente Arbeitsweise, die Durchführung von Veranstaltungen und die Nutzung von Kommunikationsmedien den Anspruch der Bürgerliste Edermünde e.V. auf eine breite Bürgerbeteiligung umzusetzen.

    § 9 Haftung

    Bei Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen wird keine Haftung der Bürgerliste Edermünde e.V. gegenüber den Mitgliedern übernommen.

    § 10 Auflösung

    Die Auflösung des Vereins Bürgerliste Edermünde e.V. kann nur nach Zustimmung von zwei Dritteln der laut Mitgliederverzeichnis geführten Mitglieder erfolgen. Über die Verwendung des noch vorhandenen Vermögens ist mit dem Auflösungsbeschluss ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu beschließen.

    § 11 Geschäftsjahr und Gerichtsstand

    ( 1 ) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
    ( 2 ) Gerichtsstand ist, unabhängig vom Streitwert, das für den Sitz des Vereins zuständige Amtsgericht.

    § 12 Inkrafttreten

    Diese Satzung wurde durch die Gründungsversammlung vom 30. November 2020 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

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Satzung der Bürgerliste Edermünde e.V. vom 30.11.2020

Dateiname: Verein/Satzung.pdf
Kategorie: Verein
Dateigröße: 60.01 KB
Dateityp: application/pdf
Erstellungsdatum: 03-19-2021
Datum der letzten Aktualisierung: 03-19-2021