Anträge Bürgerliste (17.07.2023)
Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575, EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Edermünde
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung, sehr geehrte Damen und Herren,
Auftrag:
a) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand das Ergebnis des Fahrradklima-Test 2022 (https://fahrradklima-test.adfc.de) der Bevölkerung über den Chattengau Kurier und Ihre Internetseite zu kommunizieren.
b) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit der Stadt Baunatal Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden worin das Erfolgsgeheimnis der Stadt Baunatal bezüglich Fahrradklimatest liegt.
Begründung:
Die Gemeinde Edermünde hat erstmals mit Erfolg am Fahrradklima-Test teilgenommen, wir haben nun eine Ausgangssituation die wir als Vergleich für zukünftige Fahrradklima-Tests nutzen können.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Mark Valentin
Edermünde, 02. Juli 2023
Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575, EMail:
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An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Edermünde
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung, sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
Die Gemeindevertretung berät und beschliesst die nachstehende Bürgerbeteiligungssatzung für die Gemeinde Edermünde:
Edermünde, 02. Juli 2023
Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575, EMail:
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Satzung zur Beteiligung der Einwohnerschaft der Gemeinde Edermünde vom XX.XX.2023 1)
I. Allgemeine Vorschriften
§1 Grundsatz
Ziel dieser Satzung ist es, durch eine mitgestaltende Einwohnerbeteiligung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen Transparenz zu schaffen, das Vertrauen zwischen der Einwohnerschaft, Verwaltung und Politik ebenso zu stärken, wie die Identifikation mit der Gemeinde Edermünde, demokratische Diskussionskultur ergebnisorientiert auszubauen und ein positives Umfeld für Investitionen in eine zukunftsfähige, moderne, klimaneutrale und soziale Gemeindeentwicklung zu erhalten und weiter zu entwickeln.
§2 Begriffsbestimmungen
(1) Vorhaben sind wesentliche Entscheidungen der Gemeindevertretung mit Ausnahme von Personalentscheidungen und rechtlich gebundenen Entscheidungen. Zu den Vorhaben können insbesondere Entscheidungen über Bauvorhaben der Gemeinde, die Gestaltung öffentlicher Räume und Gebäude, die Begleitung privater Investitionen durch die Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung, verkehrliche Planungen, Vorhaben im Bereich der Schulentwicklung, des Sports und der Integration, die Gründung, der Betrieb, die wesentliche Änderung und die Auflösung öffentlicher Einrichtungen im Sinne des § 19 HGO zählen. Einzelne Vorhaben im Sinne von Satz 1, die Teil eines Gesamtvorhabens sind, können im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens für das Gesamtvorhaben bearbeitet werden.
(2) Zur Einwohnerschaft im Sinne dieser Satzung gehören alle, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Edermünde haben (§ 8 Abs.1 HGO).
§3 Vorhabenliste
(1) Die Gemeinde stellt eine Liste mit Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 1 auf einer elektronischen Plattform ins Internet, wenn zu erwarten ist, dass eine Vielzahl von Personen im Gemeindegebiet sich dafür oder dagegen aktiv engagieren oder bei der Art und Weise der Verwirklichung aktiv mitwirken will.
(2) Die Liste enthält
1. eine Bezeichnung und Kurzbeschreibung des Vorhabens mit Angaben über die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele,
2. bei raumbezogenen Vorhaben Angaben zu seiner räumlichen Lage, 3. Angaben zu den voraussichtlich betroffenen Bevölkerungsgruppen,
4. eine Beschreibung der beabsichtigten Verfahrensschritte einschließlich solcher zur Beteiligung der Einwohnerschaft mit Angaben zum vorgesehenen Zeitpunkt und der Dauer.
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(3) Die Informationen sollen so frühzeitig eingestellt werden, dass Anregungen und Kritik noch berücksichtigt werden können.
(4) Die Informationen sollen übersichtlich gestaltet sein und einen Anstoß geben, sich mit dem Vorhaben zu befassen.
(5) Die Vorhabenliste ist ständig fortzuschreiben. Werden neue Vorhaben eingestellt, ist auf sie in der Liste gesondert auffällig hinzuweisen.
§4
Instrumente der Einwohnerbeteiligung
(1) Die Gemeinde fördert die Ziele der Satzung 1.hinsichtlich Vorhaben der Vorhabenliste durch
1.a) die Einrichtung einer elektronischen Plattform, auf der Vorhaben öffentlich diskutiert werden können,
2.b) Einsichtsrechte in die Unterlagen zu Vorhaben, die in der Vorhabenliste aufgeführt sind (§ 6),
2.hinsichtlich Vorhaben auch ohne Bezug auf die Vorhabenliste durch 1.a) eine Einwohnerfragestunde (§ 8),
2.b) vorhabenbegleitende Einwohnerbeteiligung (§ 7),
3.c) die Einwohnerversammlung (§ 9)
4.d) die Einwohnerpetition (§ 10 Abs. 2-6)
5.e) Befragungen(§11)
(2) Die Gemeinde unterrichtet interessierte Einwohner auf Wunsch über die Voraussetzungen der Beteiligungsformen.
§5
Formvorschriften, Einsatz elektronischer Verfahren
(1) Soweit diese Satzung Schriftform verlangt, gelten die allgemeinen Vorschriften (§ 3a HVwVfG).
(2) Darüber hinaus sind die Anforderungen an die eigenhändige Namensunterschrift für die Erfüllung von Quoren nach dieser Satzung, insbesondere bei Einwohnerpetitionen (§ 10) und Anträgen auf Einwohnerversammlung (§ 9) auch dann erfüllt, wenn sie mittels eines elektronischen Verfahrens eingereicht werden, das die Anforderungen der folgenden Absätze erfüllt.
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(3) Das elektronische Verfahren erfüllt die Anforderungen für die Anwendung von Abs. 2 dann, wenn sichergestellt ist, dass
1. die Identität der zeichnenden Person festgestellt werden kann,
2. festgestellt werden kann, ob die zeichnende Person teilnahmeberechtigt ist,
3. festgestellt werden kann, ob eine Person doppelt zeichnet,
4. bei Zweifeln geklärt wird, ob sich eine nicht teilnahmeberechtigte Person der Identität einer teilnahmeberechtigten Person bedient,
5. die allgemeinen Vorschriften über die elektronische Datenverarbeitung, insbesondere der Datenschutzgesetze eingehalten werden.
(4) Das elektronische Verfahren erfüllt die Anforderungen von Abs. 2 nur, wenn es von der Gemeinde eingeführt und betreut wird. Die Vorschriften über die Datenverarbeitung im Auftrag bleiben bei der Betreuung des Verfahrens unberührt.
II. Beteiligungsverfahren
§6 Besonderes Einsichtsrecht
(1) Alle Einwohner haben nach Maßgabe dieser Satzung Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen, die die Gemeinde zu einem Vorhaben der Vorhabenliste führt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Einsicht wird auf formlosen Antrag in Räumen der Gemeinde gegeben. Die Einsicht ist spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrags an Arbeitstagen in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr zu gewährleisten. Termine außerhalb dieser Uhrzeiten sollen eingeräumt werden, wenn das Bedürfnis dazu glaubhaft gemacht ist. Auf Terminwünsche ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen.
(2) Aus Anlass der Einsichtnahme dürfen Kopien gegen Erstattung der Kosten verlangt werden.
(3) Die Akteneinsicht kann insoweit verweigert werden, als
1. die Unterlagen Informationen enthalten, über die nach § 52 HGO unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten wäre, insbesondere
a) soweit die Gewährung von Einsicht gegen Urheberrechtsschutz-, Geheimhaltungs- oder Datenschutzvorschriften verstoßen würde,
b) soweit Vermögensinteressen der Gemeinde gefährdet oder ihre Prozess- oder sonstige Verhandlungsposition verschlechtert würden,
c) soweit die Informationen vertraglich geheim zu halten sind,
d) soweit gesetzliche Bestimmungen die Akteneinsichtsrechte abschließend festlegen.
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2. durch die Akteneinsicht gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe beeinträchtigt würden.
§7 Vorhabenbegleitende Einwohnerbeteiligung
Die Gemeinde beteiligt die Einwohnerschaft in geeigneter Weise, z. B. durch konsultative Einwohnerräte, die im Losverfahren bestimmt werden, an ausgewählten Vorhaben, für die sich wegen ihrer Bedeutung oder aus anderen Gründen, beispielsweise aus Reaktionen auf die Vorhabenliste nach § 3, in einer Einwohnerversammlung nach § 9 oder aus Einwohnerbefragungen nach § 11 das Bedürfnis dazu gezeigt hat.
§8 Einwohnerfragestunde
Das Recht, vor Beginn und nach Ende von Ausschusssitzungen der Gemeindevertretung Fragen in einer Einwohnerfragestunde zu stellen, kann in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung eingeräumt werden.
§9 Einwohnerversammlung
(1) Einwohnerversammlung im Sinne dieser Satzung ist eine Versammlung, zu der der Vorsitzende der Gemeindevertretung unter den Voraussetzungen des § 8a HGO einlädt. Sie dient der Information und der Aussprache. Sie wird vom Vorsitzende der Gemeindevertretung geleitet und kann auch beschränkt auf einen Ortsbezirk stattfinden (§ 8a Abs. 1 Satz 2 HGO).
(2) Die Gemeindevertretung kann den Vorsitzende der Gemeindevertretung ersuchen, eine Einwohnerversammlung durchzuführen, wenn es mindestens ein Prozent der Ein- wohnerschaft schriftlich unter Angabe des Gegenstands der Versammlung verlangt und die Voraussetzungen des § 8a Abs. 1 Satz 1HGO erfüllt sind. Maßgeblich ist die Zahl der Einwohner der Gemeinde Edermünde, die im Melderegister am 31.12. des Jahres, das dem Eingang des Antrags vorausgeht, verzeichnet sind.
(3) Der Antrag auf Einwohnerversammlung hat eine bis drei Personen als Vertrauensperson zu benennen, die ermächtigt sind, Mitteilungen der Gemeinde entgegenzunehmen sowie Erklärungen gegenüber der Gemeinde abzugeben. Bei mehreren Vertrauenspersonen genügt die Mitteilung an eine von ihnen.
(4) Sofern die Vertrauensperson(en) erklären, dass die Versammlung beschränkt auf den Ortsbezirk stattfinden soll, und es sich um einen auf den Ortsbezirk beschränkten Gegenstand handelt, kann die Gemeindevertretung den Vorsitzende der Gemeindevertretung ersuchen, eine Versammlung beschränkt auf den Ortsbezirk durchzuführen. In diesem Fall muss die Anzahl der Unterstützer ein Prozent der am 31.Dezember des Vorjahres im Ortsbezirk gemeldeten Einwohner, mindestens aber 50 betragen.
Bürgerliste Edermünde
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(5) Die Tagesordnung umfasst alle beantragten Verhandlungsgegenstände, soweit sie rechtlich zulässig sind. Der Gemeindevorstand nimmt nach § 8a HGO an der Einwohnerversammlung teil. Er muss jederzeit gehört werden.
(6) Die wesentlichen Inhalte der Einwohnerversammlung werden protokolliert und den Mitgliedern der zuständigen Organe zur Kenntnis gegeben.
§ 10 Einwohnerpetition
(1) Die Behandlung von Petitionen im Sinne des Artikel 17 Grundgesetz und Artikel 16 Hessische Verfassung erfolgt grundsätzlich nach den entsprechenden Regelungen der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung.
(2) Darüber hinaus werden nachfolgend Sonderregelungen für Einwohnerpetitionen(im Folgenden Petitionsanträge genannt) getroffen Die Gemeindevertretung behandelt Petitionsanträge, wenn
1. es sich um Angelegenheiten handelt, die rechtlich zulässig sind, 2. sie in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen,
3. es mindestens ein Prozent der Einwohnerschaft schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstands verlangt.
Sofern sich die Angelegenheit ausschließlich auf den Bereich eines Ortsbezirks bezieht, muss dort das Quorum nach Satz 1 erreicht werden. Es müssen jedoch mindestens 50 Einwohner diese Einwohnerpetition unterstützen.
Maßgeblich ist die Zahl der Personen mit Wohnsitz in Edermünde bzw. der Ortsbezirke, die im Melderegister am 31.12. des Jahres, das dem Eingang des Antrags vorausgeht, verzeichnet sind.
4. die Einwohnerpetition eine bis drei Personen als Vertrauensperson benennt, die ermächtigt sind, Mitteilungen der Gemeinde entgegenzunehmen sowie Erklärungen gegenüber der Gemeinde abzugeben. Bei mehreren Vertrauenspersonen genügt die Mitteilung an eine von ihnen.
(3) Die Gemeinde prüft die Zulässigkeit der Einwohnerpetition.
(4) Die Gemeinde teilt einer der Vertrauenspersonen innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung der Gemeindevertretung mit, wie über den Petitionsantrag entschieden worden ist. Soweit rechtlich zulässig, übersendet sie gleichzeitig einen Auszug der Niederschrift über die Beratung des Petitionsantrags einschließlich des Abstimmungsergebnisses. Ist über den Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten worden, erhält die Vertrauensperson die Informationen, die nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(5) der Gemeindevertretung steht es frei, sich den Petitionsantrag zu eigen zu machen und ein Vertreterbegehren nach § 8 b HGO hierüber zu beschließen.
Bürgerliste Edermünde
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§ 11 Befragungen
(1) Die Gemeinde führt anlassbezogen repräsentative Befragungen bei Einwohnern von Edermünde durch.
(2) Die Repräsentativität der Umfrage ist zu sichern. Neben den repräsentativ befragten Einwohnern ist zumindest allen sonstigen Einwohnern Gelegenheit zu geben, sich an der Umfrage zu beteiligen. Deren Äußerungen sind getrennt auszuwerten. Elektronische Kommunikationsmittel sind zu nutzen.
(3) Die Umfrageergebnisse sind auszuwerten und der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Gemeinde wägt die Ergebnisse in ihren Entscheidungen mit den übrigen zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belangen ab.
(4) Die Gemeinde gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
III. Schlussvorschriften
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
1.1) Veröffentlicht in XXX am XX.XX.2023
Begründung:
Ziel dieser Satzung ist es, durch eine mitgestaltende Einwohnerbeteiligung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen Transparenz zu schaffen, das Vertrauen zwischen der Einwohnerschaft, Verwaltung und Politik ebenso zu stärken, wie die Identifikation mit der Gemeinde Edermünde, demokratische Diskussionskultur ergebnisorientiert auszubauen und ein positives Umfeld für Investitionen in eine zukunftsfähige, moderne, klimaneutrale und soziale Gemeindeentwicklung zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Mark Valentin
Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575, EMail:
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An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Edermünde
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung, sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand einen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" auszurichten.
Begründung:
Edermünde feiert in 2024 das 50 jährige bestehen der Gemeinde. Dieses Ereignis soll zum Anlaß genommen werden Edermünde „herauszuputzen.“ Denkbar wäre hier z.B. ein Wettbewerb der schönsten Gärten in Edermünde nach zuvor festgelegten Bewertungsregeln und möglicherweise auch einer kleinen Anerkennung für die schönsten Gärten.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Mark Valentin
Edermünde, 02. Juli 2023
Bürgerliste Edermünde
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An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Edermünde
Betrifft: Anfrage der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung, sehr geehrte Damen und Herren,
Anfrage:
1) Wieviel Prozent der Grifter Jugendlichen wurden von der Verwaltung vom Thema Jugendclub Grifte persönlich angeschrieben?
2) Wieviel Prozent der Edermünder Gewerbebetrieb wurden bei der jüngsten Flächenbedarf Ermittlung angeschrieben?
3) Wieviele Prozent der Edermünder Vereine und Verbände wurden beim ersten Planungstreffen zum 50 jährigen Jubiläum von Edermünde in 2024 jüngst angeschrieben?
Hinweis: Das die 5 politische Vereine zunächst gezielt ausgegrenzt werde, ist bekannt und an dieser Stelle nicht mit der Frage gemeint.
4) Wenn die Antwort auf die Fragen 1 – 3 nicht jeweils 100% lautet, möchten wir gerne wissen aus welchem Grund bzw. Gründen gezielt einzelne Personen, Gewerbe oder Vereine und Verbände ausgegrenzt werden.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Mark Valentin
Edermünde, 02. Juli 2023
Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575, EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Edermünde
Betrifft: Anfrage der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung, sehr geehrte Damen und Herren,
Anfrage:
kann die Gemeindeverwaltung bitte mit der zuständigen Behörde in Kontakt treten, um zu erreichen das die Fahrbahnmarkierung insbesondere im Bereich der Fahrbahn Querungen in der Guxhagener Straße (L3221) in Grifte erneuert wird?
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Mark Valentin
Edermünde, 02. Juli 2023
Dateiname: | Anträge Bürgerliste (17.07.2023).pdf |
Kategorie: | Fraktion |
Dateigröße: | 4.72 MB |
Dateityp: | application/pdf |
Erstellungsdatum: | 07-02-2023 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 01-27-2025 |