Es geht in dem aktuellen Tagesordnungspunkt um den Nachtragshaushaltsplan 2025.

Die Rede von Herrn Petrich zum Thema viel nach unserer Erinnerung in der letzten Gemeindevertretersitzung vergleichsweise kurz aus und liegt uns trotz Nachfrage nicht vor. Im wesentlichen wurde der Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan 2025 durch Ihn zusammen gefasst.

Der Nachtragshaushaltsplan 2025 enthält eine Abweichung beim Saldo (Erträge - Aufwendungen) von 300€ im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplan 2025 und das bei einem Haushaltsvolumen von über 17 Mio. Euro. Das sind weniger als 17 ppm oder 0,0017%.

Die Ursache hierfür ist im Haushaltsplan 2025 §8 zu suchen. Dort heben wir die Grenzen zwischen den einzelnen Kostenstellen innerhalb eine Budgets auf. Selbst Budget übergreifend werden die Grenzen bei Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgehoben. Bei Sach- und Dienstleistung planen wir seit eh und je viel zu konservativ, was wir auch bereits seit Jahren anmerken. Wir nutzen diesen Puffer, um an anderer Stelle Finanzlöscher im Haushaltsplan zu stopfen. Am Ende gönnen wir uns dann noch das die Budgets nicht Jahres genau abgegrenzt werden müssen, sondern in die Folgejahre als Haushaltsrest (Überschuß) mitgenommen werden dürfen, was dann spätestens einen Nachtragshaushaltsplan nach unsere Auffassung völlig überflüssig macht.
Der Jahresüberschüsse zum 31.12.2023 betrug z.B. 9.063.711,00 Euro. Das sind also die Gelder die durch die Gemeindevertretung freigegeben, aber durch den Gemeindevorstand noch nicht ausgegeben wurden.

Redaktionell:

Die Liquiditäts- /Kredite §2 und §4, die Steuersätze §5, der Stellenplan §7 und das Budget §8 bleiben im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 unverändert.

Alleine die Verpflichtungsermächtigung für 2026 erhöht sich durch Übernahme des Bürgerbusses (35T€) und Baumaßnahmen für das neue Öffentlich-Private-Partnerschafts (ÖPP) DGH Grifte (75T€) um 110.000€ auf 780.000€.
Eine Verpflichtungsermächtigung für das Folgejahr ist 4 Tage vor Jahresende aus unserer Sicht keine starke Begründung für einen Nachtragshaushaltsplan, sondern viel mehr dafür den Haushaltsplan für das Folgejahr termingerecht einzubringen und zu beschließen. Unsere politischen Wettbewerber sehen das anders. Wir vermissen eine starke Begründung der politischen Wettbewerber, warum die in der HGO festgelegten Termine zur Haushaltsmechanik nicht berücksichtigt werden sollten. Zumal es die gleichen Parteien sind die dieses Regelwerk auf hessischer Ebene verantworten und die Frist (laut HGO vom 05.04.2025) von 4 auf 5 Monate bereits verlängert haben. Um es klar zu sagen, wir kritisieren nicht das Regelwerk der HGO, im Gegenteil wir wollen uns daran orientieren, weil es aus unserer Sicht zielführend ist. Die politischen Parteien in Edermünde hingegen versuchen regelmäßig Schlupflöscher im Regelwerk der HGO zu finden und in Ihrem Sinne zu interpretieren und bekommen dabei von der Kommunalaufsicht auf Kreisebene den Rücken gestärkt, die Ihrerseits lediglich auf die Selbstverwaltung der Kommunen verweist und es bei mahnenden Worten durch den Landrat belässt.

Ursächlich für dieses Vorgehen ist weiterhin der Sitzungsplan aus der Nov. Sitzung, der regelmäßig maßgebend für eine falsche Haushaltsmechanik ist. Dieser Sitzungsplan entsteht zwischen den Vorsitzenden der GeVe und des GeVo. Wir erinnern außerdem an die weiße Weste aus dem Vorjahr die falsch ein geknüpft wurde, um zu signalisieren das dieses falsche Vorgehen weiterhin von politisch handelnden Personen in dieser Gemeindevertretung gestützt und somit legitimiert wird. Auch wenn das so ist, bleibt es dennoch im Kontext der HGO mindestens grenzwertig und bedarf nach Auffassung von Landrat, HVSV und der BLE dringend einer Änderung.

 

Einschub 1:
Nicht unerwähnt lassen möchten an dieser Stelle, das die Rechenschaftsberichte seit 2018 weiterhin nicht vorliegen und die Rechenschaftsberichte von 2014 - 2017 weiterhin fehlerhafte Inhalte haben (Grafiken). Wir verweisen auch auf unsere früheren Haushaltsreden zum Thema:

 

Einschub 2:
Wir denken in diesem Zusammenhang auch noch an den HGO § 26a (Anzeigepflicht), die bei nicht Beachtung folgenlos bleibt. Die BLE geht mit den Anforderungen des HGO §26a transparent und offen um (siehe unsere Homepage), im Vergleiche zu den politischen Parteien, die Ihre Lobby Interessen und Verstrickungen nicht offen legen wollen. Im HGO §26a ist ausdrücklich von einer "Zusammenstellung" dieser anzeigepflichtigen Informationen und nicht von einer "Zusammenfassung" die Rede, bei der lediglich noch die Anzahl der Teilnehmenden berichtet wird. Wir überlassen dem Souverän die Bewertung dieses Sachverhalt. In Edermünde wird die "Zusammenfassung" dieser Informationen praktiziert und nicht die "Zusammenstellung" wie vom Gesetzgeber vorgegeben.

Redaktionell:
HGO § 26a (Anzeigepflicht) 
"Die Mitglieder eines Organs der Gemeinde sind verpflichtet, die Mitgliedschaft oder eine entgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung, Gesellschaft, Genossenschaft oder in einem Verband einmal jährlich dem Vorsitzenden des Organs anzuzeigen, dem sie angehören. Der Vorsitzende leitet eine Zusammenstellung der Anzeigen dem Finanzausschuss zur Unterrichtung zu. Das Nähere des Verfahrens kann in der Geschäftsordnung geregelt werden."

 

Zurück zum Nachtragshaushaltsplan:
Der Jahresabschluß 2023 wurde am 11.06.2025 festgestellt, also mehr als 12 Monate zu spät gemäß HGO. Auch der Jahresabschluß 2024 liegt bis heute nicht vor, sollte aber gemäß HGO spätestens zum 30.05.2025 vorliegen.

Uns ist unverständlich wie man über einen Nachtragshaushaltsplan 2025 diskutieren oder sogar abstimmen kann, wenn Haushaltsreste (Überschuß) aus den Vorjahren in Mio. Höhe nicht vorliegen und nicht transparent sind. Nach HGO Auffassung muß der Jahresabschluß des Vorjahres vorliegen, bevor man den Nachtragshaushaltsplan beschließt.

Es wäre deutlich zielführender gewesen den Nachtragshaushaltsplan 2025 nicht aufzustellen und stattdessen die Verwaltung mit der beschleunigten Bearbeitung des Haushaltsplan 2026 zu beschäftigen bzw. noch besser den Jahresabschluß 2024 festzustellen der überhaupt erst die Voraussetzung schafft, um die Genehmigung für den Haushaltsplan 2026 durch die Kommunalaufsicht zu bekommen.

Zeitlich wäre das auch kein Problem gewesen, da der Haushaltsplan 2026, seit Wochen in der Gemeindeverwaltung vorliegt und für den Jahresabschluß 2024 auch alle Zahlen auf dem Tisch liegen.
Es gilt das Strucksche Gesetz (SPD) das kein Haushalt aus der Gemeindevertretung herauskommt, wie es hereinkommt. Wir sollten die Zeit Okt. und Nov. grundsätzlich nutzen um nicht über einen Nachtragshaushaltsplan (300€) zu diskutieren, sondern stattdessen über den zukünftigen Haushaltsplan 2026, wo dann auch die Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe möglich wären.
Dazu kommt das wir mit dem Programm "KommUnity" die Möglichkeit haben, uns Finanzexperten mit 30% Förderung für 2 Jahre auszuleihen. Alternative dazu wäre auch ein Doppel Haushalt denkbar. All diese Optionen ziehen wir in Edermünde aber nicht.

Worin liegt eigentlich das Problem, wenn wir über einen Haushaltsplan 2026 sprechen, der nicht zu 100% fertig ist, sondern als Entwurf nur zu 95% fertig ist? Änderungen sind in jedem Fall möglich und ein Plan bleibt immer ein Plan und erlaubt somit Abweichungen, wenn diese begründet sind. Es scheint aber, das der Gemeindevorstand sich genau dieser Diskussionen mit der Gemeindevertretung nicht aussetzen möchte und stattdessen alles dafür tut, um möglichst lange in einer vorläufigen Haushaltsführung zu bleiben. Auch die Tatsache das den Fraktionsvorsitzenden seit Beginn dieser Legislaturperiode die Unterlagen des GeVo vorenthalten und wir somit unserer Kontrollfunktion als GeVe beraubt wurden, stützt unsere These nachhaltig.
Wir warten immer noch auf eine sinnhafte Begründung, warum wir seit über 5 Jahrzehnten ständig in einer vorläufigen Haushaltsführung arbeiten. Bundes- wie auch die Hessisch Ebene können das deutlich besser und verabschieden ihre Haushalte regelmäßig noch im alten Jahr. Das gerne verwendete Argument das noch Steuerschätzungen abgewartet werden müssen, teilen wir ausdrücklich nicht (siehe §8 Haushaltsplan).

Ein guter Haushalt zeichnet sich nicht dadurch aus das er die letzte und aktuellst Steuerschätzung gerade noch berücksichtigt, sondern durch Q, K und T aus. Also aus einem möglichst gleichschenkeligen Dreieck aus Qualität, Kosten und Zeit. Der beste Haushalt nützt nichts, wenn er zu spät kommt und genau das ist in Edermünde regelmäßig der Fall.
Für die Vertreter der klassischen Tugenden könnte man auch Q, K und T mit Glaube, Liebe und Hoffnung gegenüber stellen.

Glaube <> Qualität: Vertrauen, dass das Ergebnis "gut" ist.
Liebe <> Kosten: Was bin ich bereit zu investieren - materiell oder emotional.
Hoffnung <> Termin: Der Blick nach vorne, wann etwas erfüllt wird.

Was sind Glaube und Liebe Wert, ohne jede Hoffnung?

In der Folge müssen wir leider im Gespräch mit vielen Bürgerinnen und Bürgern erleben das diese "Hoffnung" häufig fehlt, was sich in Politik Verdrossenheit niederschlägt.

 

Wir möchten gerne Argumente aus der Gemeindevertretung der letzten Monate einem kurzen Faktencheck unterziehen:

Marcel:

Es wurde argumentiert, das wenn in Edermünde ein Klingelbeutel herumgehen würde und wir von jedem Edermünder/in 80€ einsammeln, dann wäre Edermünde schuldenfrei. 8000 Einwohner * 80 € = 640 T€. Das wären die Höhe der Edermünder Schulden.

Nicht erwähnt wurde, das wir steigenden Schulden in Mio. Höhe z.B. im Abwasserzweckverband, Wasserverband usw. haben, die anteilig auch Edermünde gehören. Wir haben also mehrere bad Banken über die unsere politischen Wettbewerber nicht so gerne sprechen mögen. Wir finden das unehrlich. Wir setzen uns für ein transparente Kommunikation ein und da gehören alle Schulden transparent auf den Tisch. In diesem Kontext wurden auch ÖPP Projekte (DGH Grifte) mit massive steigenden Fix Kosten auf Jahrzehnte hinaus für den Steuerzahler nicht erwähnt. Auch das sind Verpflichtungen für nach uns kommende Generationen, die die zukünftigen Handlungsspielräume weiter einschränken. In der Folge dieser Politik müssen auf kurz oder lang wieder Gebühren und Hebesätze angehoben werden und das trotz einer sehr niedrigen Steigerung der Kreisumlage von lediglich 2% und weiterhin steigendem Steueraufkommen.

Jörg:

Ein weiteres Argument war, das wir kein Tafelsilber verkaufen wollen. Genau das passiert aber z.B. mit dem Besser Wasser und der Abgabe der Hoheit über Preisgestalltung beim Edermünder Wasser. Wir denken z.B. auch an den Verkauf von Schützenhaus, DGH's, Liegenschaft Rundstraße 8 (Altenwohnungen), Liegenschaft Klappgasse 3 (Hof Berninger), usw. die alle in den letzten Jahren versilbert wurden bzw. anstehen um verkauft zu werden.

 

Am Ende möchten wir noch mal auf die seit 51 Jahren vorläufige Haushaltsführung eingehen. Sie ist Ausdruck davon, welche Wertschätzung uns als Gemeindevertretung entgegengebracht wird. Die Auswirkungen sehen wir aber auch bei unserem Personal in Form von hoher Fluktuation und befristeter Verträge. 
Das neue Kita-Konzept war einer der Hauptargumente für die beiden Kita-Neubauten, kann jetzt aber wegen Personalmangel nicht umgesetzt werden und die Eltern und Kinder müssen es am Ende ausbaden. Uns liegen entsprechende Beschwerden der Eltern vor.

Mit einer Enthaltung zum Haushalt oder mit einem nicht erscheinen zur Haushaltssitzung, stimmt man übrigens automatisch mit der Mehrheit. Vielleicht möchte der ein oder die andere hier im Plenum ja vielleicht doch mal Flagge zeigen?

Wir setzen uns für eine Veränderung des Status Quo ein und möchten Steuergelder sinnvoller einsetzen. Wir sind der Meinung, dass wir kein Einnahmen Problem haben, sondern ein Ausgaben Problem und ein strukturelles Problem. Wir haben mit einer Stellenverdoppelung in den letzten 10 Jahren zu viel Stellen aufgebaut. Trotz dieses Stellenaufbau können wir Kita Konzepte nicht in die Praxis umsetzen, schaffen es nicht Haushaltspläne termingerecht einzubringen, finden keine Lösung für Verkehrsprobleme, treiben die Energiewende nicht voran und leiten die Klimawende nicht ein, usw.

Auch die Fraktionsunterstützung (HGO §36a) wird in Edermünde ebenfalls nicht im Sinne von ehrenamtlich engagierten Bürgern gelebt.

Wir möchten unsere Rede nicht beenden ohne der Finanzabteilung unseren Dank für das Zahlenwerk ausgesprochen zu haben und unserem Glaube und Hoffnung Ausdruck zu verleihen das ab März 2026 vieles besser werden kann, wenn der Souverän unserer Argumentation folgen konnte.

In jedem Fall stehen wir allen Beteiligten wie auch dem Souverän im Nachgang für Fragen und Anregungen gerne zu Verfügung.

Wir danken für die Aufmerksamkeit und wünsche allen eine gesunde, ruhige und besinnliche Weihnachtszeit.